Wärmewende: die Aufregung legt sich langsam

Über die Sommerpause haben sich die politischen Gemüter etwas beruhigt. In der ersten Sitzungswoche des Bundestags nach den Ferien wurde das hitzig debattierte Gebäudeenergiegesetz nun verabschiedet. Um die Wärmewende nun gesetzlich fest zu verankern, will der Bundestag auch das flankierende Wärmeplanungsgesetz noch in diesem Jahr verabschieden.

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt ab dem 1. Januar 2024 ein 65-Prozent-Kriterium für Heizungen im Neubau vor. Alle Heizungen, die im Neubau eingebaut werden, müssen demnach zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien gespeist werden. Durch den Einsatz einer Wärmepumpe wird dieses Kriterium automatisch erfüllt, ebenso wie durch den Anschluss an ein Wärmenetz. Das größtenteils fossilfreie Heizen stellt heute technisch keine große Herausforderung mehr dar und ist im Neubau bereits Standard. Spannender (und ein wenig komplizierter) sieht es im Bestand aus. Hier werden auch beispielsweise Biomasseheizungen, Wärmepumpen-Hybridheizungen oder Kombinationen mit solarthermischen Anlagen genutzt, um das 65-Prozent-Kriterium zu erfüllen. Damit das 65-Prozent-Kriterium im Bestand aber gesetzlich greift, muss erst die Wärmeplanung feststehen. Hier kommt das Wärmeplanungsgesetz ins Spiel: es regelt, dass jede Kommune einen Wärmeplan erstellt und so für jedes Gebäude ersichtlich ist, ob der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist oder nicht. Kommunen mit über 100.000 Einwohnenden haben nach den geplanten Gesetzen bis 2026 Zeit, um ihre Wärmeplanung durchzuführen. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnenden sollen ihre Wärmeplanung bis 2028 abschließen. Sobald die Wärmeplanung vorliegt, gelten die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes innerhalb der jeweiligen Kommune.

In der Zwischenzeit dürfen weiter fossile Heizungen neu eingebaut werden, diese unterliegen jedoch gewissen Auflagen. Wird zwischen 2024 und dem Vorliegen eines Wärmeplans (also spätestens 2026 bzw. 2028) eine Heizungsanlage eingebaut, die nicht das 65-Prozent-Kriterium erfüllt, dann muss diese Heizung ab 2029 mit mindestens 15 Prozent Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff betrieben werden. Diese Auflage steigert sich über die Jahre. Ab 2035 müssen es bereits mindestens 30 Prozent Biomasse oder grüner oder blauer Wasserstoff sein, ab 2040 dann sogar mindestens 60 Prozent. Vor Einbau einer solchen Heizung hat eine Beratung zu erfolgen, damit Verbraucher:innen auf die mögliche Unwirtschaftlichkeit einer solchen Heizung hingewiesen werden. Klar ist, dass der Anteil nachhaltiger Biomasse insgesamt begrenzt ist und bis 2029 und auch höchstwahrscheinlich bis 2035 nicht genug grüner oder blauer Wasserstoff zur Verfügung stehen wird, schon gar nicht um damit Wohnraum zu beheizen. Unter dem Label der „Technologieoffenheit“ wurde hier versucht, das Geschäft mit Erdgas möglichst lange aufrechtzuerhalten und den Verbraucher:innen ein Luftschloss als Lösung zu verkaufen.

Sobald das Wärmeplanungsgesetz final beschlossen ist, läutet der 1. Januar 2024 langsam, aber sicher die Wärmewende in Deutschland ein. Abseits vom politischen Gerangel und medialer Berichterstattung darf man nicht aus den Augen verlieren, dass die Dekarbonisierung des Gebäudesektors ein zentraler Hebel für den Klimaschutz ist. Ohne Wärmewende werden wir die Klimaschutzziele und die 1,5°-Grenze nicht einhalten können. Die gute Nachricht: die technologischen Möglichkeiten sind vorhanden und müssen nur noch flächendeckend eingesetzt werden. Fossilfreie Wärme ist Klimaschutz par excellence!

Ansprechpartnerin: Caterina Marcucci

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