Windpark Neuenkirchen-Bühnerbach

Corona hat auch unser Projektgeschäft beeinflusst. So wurde das Genehmigungsverfahren für den seit ca. acht Jahren geplanten Windpark Neuenkirchen-Bühnerbach (4 Windenergieanlagen, Lkr. Osnabrück, Niedersachsen) zwar nicht abgesagt. Um aber auch der Öffentlichkeit die Möglichkeit bieten zu können sich zu informieren und ggf. Einwendungen zu dem Vorhaben vorzubringen, werden in einem öffentlich geführten Verfahren die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt und nachfolgend auf einem Erörterungstermin diskutiert. Diese Auslegung musste abgesagt und noch einmal wiederholt werden. Grund dafür war, dass insb. die Zugänglichkeit der öffentlich ausgelegten Antragsunterlagen in Corona-Zeiten nicht vollends gewährleistet war, da das Kreishaus zeitweise offiziell geschlossen und nur für sehr dringende Anliegen zugänglich war. Den ursprünglich für den 11. Mai angesetzten Erörterungstermin haben ebenfalls die seinerzeit bestehenden scharfen Kontaktbeschränkungen unmöglich gemacht.

Ende Mai ist dann das sehr kurzfristig von der Bundesregierung beschlossene “Planungssicherstellungsgesetz” in Kraft getreten, dass es nunmehr ermöglicht, Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch online zu führen. Hiervon hat der Landkreis Osnabrück inzwischen gebraucht gemacht: Die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen wird wiederholt, der Erörterungstermin ist nun auf den 22. September terminiert worden. Der zeitliche Verzug von über vier Monaten mag in Anbetracht der seit Jahren andauernden Planungs- und Genehmigungsphasen kaum ins Gewicht fallen. Leider hätte dies jedoch dazu geführt, dass ein Zuschlag, der für dieses Projekt im Jahr 2017 im Rahmen der EEG-Ausschreibungen eingeholt werden konnte, verfallen wäre, bevor überhaupt an eine Realisierung der Anlagen hätte gedacht werden können. Aber auch hier hat der Staat in Form der Bundesnetzagentur Corona-bedingt Ende März kurzfristig und großzügig reagiert: Die Realisierungsfrist für EEG-Zuschläge wurde pauschal um sechs Monate verlängert, so dass die Nutzung dieses Zuschlages nicht mehr gänzlich unwahrscheinlich ist.”

Ansprechpartner ist Christian Gruhlich

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