Die Ampel schaltet auf (überwiegend) grünes Licht für die Energiewende

Schon einen Monat vor Weihnachten hat die Vorfreude und Hektik im politischen Berlin sprunghaft zugenommen. Just am 24. November präsentierte die kommende Ampelregierung nämlich ihre Koalitionsvereinbarung. Und da die Verhandlungsgruppen vorher tatsächlich eisernes Schweigen bewahrt haben – was auch kaum Gelegenheiten zur Einflussnahme ermöglichte –, war die Spannung groß, welche Pläne SPD, Grüne und FDP für die kommenden vier Jahre vorlegen würden. In Sachen Klimaschutz und Energiewende kann man die Vereinbarungen durchaus als Fortschritt werten, wie auch Herr Banning in einer direkten Kommentierung anerkannte. Aber natürlich bleiben auch einige Lücken. Was uns konkret in der nun beginnenden Legislaturperiode erwartet und wo es aus unserer Sicht Nachbesserungsbedarf gibt, will ich euch in diesem Text näher bringen.

Voraussetzung für ambitionierten Klimaschutz ist der rasche Ausbau Erneuerbarer Energien, das war schon immer NATURSTROM-Position und dafür stehen wir ein. Und es ist schön zu sehen, dass die künftigen Koalitionäre das wohl ähnlich sehen: Im Strombereich soll der Erneuerbaren-Anteil bis 2030 auf 80 Prozent steigen, und zugleich wird auch der prognostizierte Strombedarf, also praktisch die Ermittlungsgrundlage, von ca. 655 TWh auf 680-750 TWh angehoben. Das zusammen bewirkt eine enormen Beschleunigungsbedarf beim Erneuerbare-Ausbau, das Stromsystem würde dann schon Ende des Jahrzehnts klar durch klimafreundliche Energie geprägt werden – tatsächlich eine kleine Revolution.

Die Photovoltaik soll dafür eine Leistung von ca. 200 GW erreichen – gegenüber den rd. 55 GW heute also praktisch eine Vervierfachung in nur acht Jahren. Erreicht werden soll das einerseits durch eine Solarpflicht, die auf Gewerbeimmobilien eingesetzt werden soll, bei Privathäusern jedoch nicht formell gilt, durch die Effizienzstandards (s. u.) aber praktisch implizit eingeführt wird. Andererseits soll es auch eine – noch nicht konkret bezifferte – Erhöhung der Ausschreibungsmengen geben, eine Stärkung von PPA-Rahmenbedingungen, eine Überprüfung der von der GroKo verschärften Ausschreibungsregelung für große Gewerbe-Dachanlagen sowie eine Anpassung der Vergütung und vereinfachte Anschlussbedingungen für die Aufdach-PV auf Wohnhäusern.

Bei der Windenergie gibt es nur für den Offshore-Bereich konkrete Ausbauziele, hier soll 2030 eine Leistung von 30 GW erreicht werden statt wie bisher 20 GW. Für die Windenergie an Land gibt es solche konkreten Ausbauziele nicht, das haben sich die Neukoalitionäre angesichts der aktuell verfahrenen Lage wohl nicht getraut. Um das Ökostromziel von 80 Prozent zu erreichen, müsste jedoch ungefähr eine Verdoppelung der heute installierten Leistung von ebenfalls 55 GW erreicht werden. Immerhin werden im Koalitionsvertrag viele der aktuellen Hemmnisse adressiert: Artenschutzstandards sollen vereinheitlich werden und dabei auch stärker Populations- statt Individuenschutz gelten, Abstände zu Drehfunkfeuern wie Wetterradaren werden vermindert, Genehmigungsverfahren sollen schneller ablaufen und durch zusätzliches, auch verwaltungsexternes Personal unterstützt werden. Und nicht zuletzt soll die Flächenkulisse für Windenergie deutlich vergrößert werden; Ziel ist nun, in jedem Bundesland zwei Prozent der Fläche als Windeignungsgebiet auszuweisen. Das wird wohl auch das Aus mindestens für die 10H-Regelung in Bayern bedeuten, ggf. sogar für alle Länder-Abstandsregelungen, nicht zuletzt, weil eben auch der Windausbau im Süden Deutschlands explizit betont wird. Auch Repowering wird erwähnt, hier soll es vereinfachte Genehmigungen für Neuanlagen an bestehenden Wind-Standorten geben. Zudem sollen Erneuerbare Energien für die kommenden Jahre generell als Infrastrukturen des öffentlichen Interesses gelten, was gerade die oft hakeligen Genehmigungs- und Gerichtsverfahren bei Windprojekten beschleunigen könnte. Und zuletzt sollen die Standortkommunen auch verpflichtend an neuen Wind- und Solaranlagen beteiligt werden.

Dieser sehr viel schnellere Ausbau der Erneuerbaren Energien ist aber auch die Grundlage für andere Ziele: So soll der Kohleausstieg schon bis 2030 erreicht werden – im Vertrag wird das zwar mit dem Wörtchen „idealerweise“ eingeschränkt, da das Ganze zur Vermeidung weiterer Entschädigungszahlungen nicht ordnungsrechtlich festgelegt, sondern marktlich getrieben werden soll. Wenn der Wind- und Solarausbau nur annähernd die angedachten Marken erreicht, wird Kohle auch wirklich keine Chance mehr auf dem Strommarkt haben. Als zusätzliche Absicherung will sich die kommende Bundesregierung für Mindestpreise im europäischen Emissionshandel einsetzen bzw. diese ansonsten auch nationalstaatlich garantieren. Das zuletzt lange nicht unterschrittene Niveau von 60 Euro pro Tonne soll demnach dauerhaft die Untergrenze bilden, was den Kohleeinsatz zusätzlich erschwert.

Aber nicht nur den Ausstieg aus der Kohle, sondern auch den aus Erdgas nimmt der Koalitionsvertrag in den Blick. Im Stromsektor wird zwar die Notwendigkeit neuer Gaskraftwerke für eine Übergangszeit bzw. als Backup-Erzeugungskapazität anerkannt. Sowohl die Kraftwerke als auch die Netzinfrastrukturen sollen allerdings H2-ready (um)gebaut werden und damit auch für einen klimaneutralen Betrieb vorbereitet sein. Entsprechend dem Ziel Klimaneutralität 2045 soll spätestens dann auch die Nutzung von fossilem Erdgas untersagt sein. Dies gilt natürlich auch für Gasheizungen. Ein konkretes früheres Verbot dieser Technologie ist im Koalitionsvertrag zwar nicht enthalten, aber durch die erhöhten EE- und Effizienzvorgaben im Wärmebereich (s. u.) wird auch hier frühzeitig ein Phase-Out angegangen. Statt Erdgas sollen zunehmend synthetische Gase zum Einsatz kommen, insbesondere Wasserstoff. Bis 2030 soll eine Elektrolysekapazität von 10 GW in Deutschland aufgebaut werden. Die Erzeugung von grünem Wasserstoff soll dabei zwar Priorität haben, zumindest in den kommenden Jahren wird die Nutzung von anderen Optionen, also insbesondere von blauem Wasserstoff auf Erdgasbasis, aber nicht ausgeschlossen. Bei der Verwendung dieses neuen vieldiskutierten Energiewende-Schmiermittels ist der Vertrag uneindeutig: Einerseits soll der Vorrang auf Sektoren und Anwendungen liegen, die nicht direkt elektrifiziert werden können, andererseits soll es explizit auch keine Einschränkungen bei den Einsatzgebieten geben.

Das Stromsystem wird sich also fundamental wandeln, Erneuerbare werden schon kurzfristig mehr als die Hälfte und dann hoffentlich schon in wenigen Jahren den dominierenden Anteil der Stromerzeugung stellen. Dafür müssen sich natürlich auch die Rahmenbedingungen des Marktes, die bisher noch auf zentrale Großkraftwerke ausgerichtet sind, grundlegend ändern. Die neue Koalition erkennt in einem eigenen Unterkapitel des Vertrags an, dass es ein neues Marktdesign braucht und nennt erste Stichpunkte – die sich auch gut lesen, aber noch wenig konkret sind. Immerhin sind viele relevante Punkte genannt, von Netzentgelten über Flexibilitäten bis zu verzerrungsfreien und einheitlichen Wettbewerbsbedingungen. Die konkrete Ausgestaltung soll im Lauf des Jahres 2022 eine „Plattform Klimaneutrales Stromsystem“ unter Einbezug vieler Akteure erarbeiten – bleibt also auch für uns was zu tun. ? In diesem Zuge wird allerdings auch die Einführung von Kapazitätsmärkten als möglicher Baustein genannt, was zumindest aus meiner bescheidenen Sicht der falsche Weg wäre.

Schon fest vorgesehener Teil dieser Marktumgestaltung ist die Abschaffung der EEG-Umlage ab dem Jahr 2023. Diese Entscheidung freut sicher nicht nur unsere Kundinnen und Kunden, sondern kann auch tatsächlich Sektorenkopplungs-Anwendungen vorantreiben und jegliche Mess- und Abrechnungsprozesse etwas entbürokratisieren – von unseren Erzeugungsanlagen bis hin zu Mieterstrom- und Quartiersprojekten. Von daher ist das an sich eine sinnvolle Entscheidung, die Erneuerbaren-Förderung wird damit aber eben in den Haushalt verlagert, was mit einem Finanzminister Lindner sicher noch für die eine oder andere Debatte sorgen wird. Mit der Vollendung des Kohleausstiegs, also laut Plan schon 2030, soll die Erneuerbaren-Förderung ganz auslaufen. Es ist an sich zu begrüßen, wenn die Refinanzierung der Anlagen dann wirklich allein über ein reformiertes Marktdesign möglich wird, gerade für Bürgerenergie und Kleinanlagen sind aber niederschwellige Realisierungsbedingungen sehr wichtig – es bleibt abzuwarten, ob dies in der nächsten Dekade rein marktlich organisierbar ist oder ob man durch zusätzliche Risiken nicht diesen auch dann weiter laufenden Transformationsprozess eher verteuert.

Apropos Bürgerenergie: Auch die wurde erfreulicherweise explizit erwähnt, neben (nicht weiter ausgeführten) Verbesserungen bei der regionalen Nutzung von Grünstrom sieht der Koalitionsvertrag auch die Nutzung der europäischen De-minimis-Regeln vor. Bürgerenergiegemeinschaften könnten so gerade im Windbereich wieder vereinfacht Projekte umsetzen. Und zudem wird auch Energy Sharing als Konzept eigens erwähnt, Bürgerenergiegemeinschaften könnten so ihren regionalen Mitgliedern vereinfacht Strom liefern. Die genaue Ausgestaltung dieser Verbesserungen ist aber ebenfalls noch offen und wird voraussichtlich gemeinsam mit den generellen Strommarktreformen diskutiert.

Entscheidenden Einfluss auf die Energiemarktarchitektur hat natürlich auch die Klimaschutzregulierung. Hier will die Ampelkoalition zunächst keine Zielverschärfung vornehmen, es gelten also weiter die von der GroKo beschlossenen (aber immerhin erst im Sommer verschärften) minus 65 Prozent Treibhausgase bis 2030. Stattdessen soll das Klimaschutzgesetz sogar eher etwas aufgeweicht werden, statt der bisherigen jahresscharfen Ziele für alle Sektoren bis 2030 soll es eine „sektorübergreifende und analog zum Pariser Klimaabkommen mehrjährige Gesamtrechnung“ geben. Diese Abschwächung ist natürlich erst einmal kritisch zu sehen, allerdings durchaus nachvollziehbar – angesichts der verschleppten Klimaschutz-Umsetzung der GroKo sind einzelne Ziele, gerade im Gebäude- und Verkehrssektor, kaum zu erreichen. Ein etwas offenerer Ansatz kann hier hoffentlich auch zusätzliche Dynamik auslösen, so dass im Zweifel Fehlentwicklungen in manchen Bereichen durch schnellere Fortschritte anderswo überkompensiert werden. Immerhin schreibt sich das neue Bündnis auf die Fahnen, Klimaschutz als Querschnittsaufgabe anzugehen, so dass wirklich das gesamte Kabinett für die Einhaltung der Ziele verantwortlich wäre. Wie das in der Praxis gelebt wird, bleibt allerdings abzuwarten … Und immerhin ist auch ein Klimaschutz-Sofortprogramm für das Jahr 2022 fest im Vertrag verabredet. In diesem sollen viele der hier skizzierten Maßnahmen schon kurzfristig auf den Weg gebracht werden – was notwendig, aber auch eine absolute Herkulesaufgabe ist.

Ein relativ einfaches Instrument für mehr Klimaschutz wurde dabei leider nicht genutzt: Es soll vor dem Hintergrund der aktuell hohen Energiepreise keine Erhöhung des CO2-Preises für Wärme und Verkehr geben. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz, in dem dieses Instrument organisiert ist, wird also nicht angetastet. Das ist nicht nur aus Klimaschutzsicht schade, sondern auch, weil die bei höheren Preisen eingesammelten Mehreinnahmen bei einer klugen Rückverteilung gut für einen sozialen Ausgleich und damit auch für mehr Akzeptanz der Klimaschutzmaßnahmen hätten genutzt werden können. Die neue Koalition setzt sich aber dafür ein, dass – wie schon im europäischen „Fit for 55“-Paket vorgesehen – dieser Emissionshandel europäisch ausgeweitet wird und dann auch steigende Preise mit einem sozialen Ausgleichsmechanismus beinhaltet. Ab Mitte dieses Jahrzehnts gäbe es dann praktisch zwei europäische Emissionshandelssystem (einmal der bisherige ETS für Kraftwerke und Industrie, einmal der Handel für Wärme und Verkehr), die im Lauf der 2030er-Jahre zusammengeführt werden sollen.

Für die Gebäude-Energiewende gibt es zwar keinen höheren CO2-Preis, dennoch hat man sich im Wärmebereich einen Anteil von 50 Prozent klimaneutraler Energien bis 2030 als Ziel gesetzt. Das wäre natürlich erfreulich, ist angesichts des bisher niedrigen und jahrelang stagnierenden EE-Anteils von rund 15 Prozent sowie der niedrigen Sanierungsraten aber auch eine riesige Aufgabe. Anschub soll ein stark erhöhter Pflichtanteil für Erneuerbare Energien von 65 Prozent bei neu eingebauten Heizungen leisten, der ab 2025 gelten soll. Das wäre in diesem Segment – außer bei Verwendung von Biomethan – praktisch auch automatisch das Aus für klassische Gasheizungen. Auch die nicht weiter ausgeführte Stärkung von Wärmenetzen sowie eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung sollen mit auf dieses Ziel einzahlen. Als Effizienzvorgabe sollen im Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude bereits ab 2024 der Standard EH 70 für die sanierten Gebäudeteile gelten, für Neubauten wird die Vorgabe ab 2025 auf EH 40 gesetzt – dieser ist nur durch eine Eigenerzeugung von Energie zu erreichen, wodurch wie oben erwähnt praktisch eine Solaranlage zur Pflicht wird. Allerdings sollen auch Ersatzmaßnahmen möglich sein, sofern diese die gleichen Treibhausgaseinsparungen wie die Standards bringen. Auch graue Energie und Lebenszykluskosten sollen bei der Gebäudebewertung stärker berücksichtigt werden. Und eine Teilwarmmiete soll eingeführt werden, um Vermieter an den CO2-Kosten zu beteiligen. Weiterhin sollen die Ansätze der Europäischen Kommission im Gebäudebereich unterstützt werden, zu denen unter anderem eine verpflichtende Sanierung von Immobilien der schlechtesten Energieeffizienzklasse gehören. Leider keine explizite Berücksichtigung gefunden hat die u. a. von Tim Meyer in die Debatte getragene Idee eines stärker subsidiär geprägten Energiesystems, mit welchem durch mehr Freiheiten für Vor-Ort-Versorgungssysteme eine neue Dynamik für Sektorenkopplung und die Energiewende von unten entfesselt werden könnte. Viele der Pläne gehen aber durchaus in eine ähnliche gedankliche Richtung, wie etwa die mehrfach genannte Stärkung von Quartierskonzepten und damit verbunden die angestrebte Vereinfachung von Mieterstrom.

Im Wärmebereich gibt es also einige konkrete Maßnahmen, trotz des aus unserer Sicht großen Versäumnisses bei den CO2-Preisen. Letzteres bedeutet ja auch, dass im Verkehr ebenfalls keine zusätzlichen Preisanreize für mehr Klimaschutz geschaffen werden, leider fehlen hier aber auch darüber hinaus wirkliche Verkehrswende-Bemühungen. Sicher, in Sachen Pkw soll die Entwicklungsdynamik bei Elektroautos noch einmal nach oben geschraubt werden, Ziel sind nun 15 Millionen vollelektrische Pkw bis 2030 – die bisherige Bundesregierung sah hier eine Zahl von maximal zehn Millionen vor, in der auch Plug-In-Hybride mitgedacht wurden. Ab 2035 sollen dann im Einklang mit den europäischen Plänen nur noch klimaneutrale Pkw zugelassen werden, wobei hierunter explizit auch Verbrenner gefasst werden, die mit synthetischen Kraftstoffen aus Ökostrom laufen – wobei aus Sicht der meisten Expert:innen diese Technologie maximal eine Nischenrolle einnehmen wird. Für mehr Elektromobilität soll auch der Aufbau der Ladeinfrastruktur beschleunigt werden, unter anderen durch flächendeckende Schnelllade-Hubs. Insgesamt soll es 2030 eine Million öffentliche Ladepunkte geben. Zum Subventionsabbau im Verkehr ist leider wenig zu lesen, kein Wort zu Pendlerpauschale und Dienstwagenprivileg. Immerhin soll die steuerliche Angleichung von Benzin- und Dieselfahrzeugen bzw. -kraftstoffen geprüft werden. Carsharing soll gestärkt werden – sicher sinnvoll, leider wird nicht thematisiert, dass solche innovativen geteilten Nutzungsmodelle auch für andere Fahrzeugklassen ein sinnvoller Ansatz wären. Überhaupt wird Radverkehr nur sehr kurz und innerstädtische Mobilität insgesamt gar nicht thematisiert – ein Konzept für eine wirkliche Verkehrswende liest sich anders, das fehlende Tempolimit ist da nur ein kleines, aber doch symbolisches Detail. Entsprechend ist auch die Förderung von E-Fahrzeugen weiter vorrangig auf den Pkw ausgerichtet, auch wenn die Bedingungen für Plug-Ins immerhin verschärft werden. Die Ausweitung auf weitere Fahrzeugklassen (E-Lastenräder und E-Roller bspw.) sowie innovative Nutzungsmodelle, wie zuletzt von Oliver Hummel vorgeschlagen, ist damit noch nicht als konkretes Vorhaben benannt.

Immerhin in Sachen Verkehrsinfrastruktur gibt es ein paar Lichtblicke. So verpflichtet sich die neue Koalition darauf, in der kommenden Legislatur deutlich mehr Geld für die Schiene als die Straße auszugeben. Auch damit soll der Deutschlandtakt ermöglicht und Schienenverkehr generell wettbewerbsfähiger gemacht werden. Ganz generell ist eine Überprüfung auch des bestehenden Bundesverkehrswegeplans eine zentrale Stellschreibe bei der Infrastrukturplanung, diese soll im Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen erfolgen. Darauf aufbauend soll dieser zu einem ganzheitlicheren Bundesmobilitätsplan 2040 weiterentwickelt werden. Weitere Details zum Verkehrssektor lest ihr bei der energiezukunft.

Zuletzt will ich noch kurz auf die Digitalisierung der Energiewende eingehen, die ja für ein vielfältigeres und flexibleres Energiesystem unabdingbar ist, von der letzten Bundesregierung aber ziemlich an die Wand gefahren wurde. Allzu konkret wird der Vertrag dabei zwar nicht, aber immerhin adressiert er die Grundlage, nämlich den Smart-Meter-Rollout, der gestärkt und beschleunigt werden soll. Ganz generell soll die öffentliche Verfügbarkeit von Daten und der Aufbau von Datenplattformen gestärkt werden, wobei die neue Koalition durchaus Wert auf Verbraucherschutz und wettbewerbliche Strukturen legt – dies könnte auch in der Energiewirtschaft progressiv wirken und helfen, die Energiewende voranzubringen.

Insgesamt bietet der Koalitionsvertrag damit durchaus mehr Licht als Schatten, die Ampel steht überwiegend auf grün. Gerade in Sachen Erneuerbare Energien sind ein klarer Vorwärtskurs und viele anzugehende Details beschrieben. Insofern könnten die kommenden vier Jahre durchaus produktive für die Energiewende werden, was aber für die Erreichung der Klimaschutzziele auch dringend nötig wäre. Wie immer kommt es nun aber auf die konkrete Umsetzung an – es bleibt also auch nach dieser vorweihnachtlichen Bescherung weiter spannend im Berliner Politikbetrieb … ?

Ansprechperson: Sven Kirrmann

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