Gesetzesänderung: Mehr Unfälle im Arbeitsumfeld werden als Berufsunfälle eingeordnet

Die aktuelle Situation und die geplante Homeoffice-Regelung werfen auch Fragen zum Thema Unfallversicherungsschutz auf. Nach dem neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetz erweitert sich der Unfallversicherungsschutz dadurch auch auf den privaten Bereich. Mitarbeitende, die ihrer beruflichen Tätigkeit im häuslichen Umfeld nachgehen, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Sprich: Sollten sie verunfallen, handelt es sich grundsätzlich um einen Arbeitsunfall. Ausschlaggebend ist dabei nicht der Ort, an dem sie arbeiten, sondern der Zusammenhang zwischen ihrer zum Zeitpunkt des Unfalls ausgeführten Tätigkeit und ihren beruflichen Aufgaben.

Nachfolgend ein paar Beispiele:

Du fällst die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, weil du im Erdgeschoss die unterbrochene Internetverbindung überprüfen wolltest, die du für die dienstliche Kommunikation benötigt. Dieser Unfall wäre versichert.

Aber: Stürzt du die Treppe herunter, weil du an der Haustür ein privates Paket angenommen hast, handelt es sich hierbei nicht um eine berufliche, sondern um eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit. Bei diesem Vorfall handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall.

Der Gang aufs WC – ob privat oder in der Firma – unterliegt nicht dem Unfallversicherungsschutz. Gleiches gilt übrigens auch für den Gang in die Küche, Aufenthaltsraum oder zum Kühlschrank um ein Getränk zu holen: Dies ist grundsätzlich privater Natur.

Einige Urteile des Bundessozialgerichtes hat es dazu schon gegeben: Sie bestätigen, dass Wege zur Toilette oder zur Nahrungsaufnahme in die Küche eigenwirtschaftliche Tätigkeiten und damit auch im Homeoffice nicht versichert sind.

An Homeoffice-Arbeitstagen, an denen Mitarbeitende ihre Kinder zur Betreuung, in die Schule oder in den Kindergarten fahren ist der Weg ab sofort mitversichert. Hier gilt jedoch wie bei direkten Fahrten von oder in die Arbeit, dass ein Abstecher zum Einkaufen, in die Apotheke oder ins Fitnessstudio nicht mitversichert ist. Somit endet der Versicherungsschutz, wenn die Fahrt nicht im direkten Zusammenhang vom Arbeitsweg steht.

Die Ausführungen machen klar: Eine Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit ist gerade im Homeoffice nicht ganz einfach. Oftmals entscheiden Gerichte darüber, ob es sich bei einem Vorfall im Homeoffice um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht.

Solltet ihr mal einen Unfall haben, könnt Ihr euch gerne vor den Arztbesuch an mich wenden, um zu vermeiden, dass sich gemachte Angaben beim Arztbesuch negativ auf eine Anerkennung des Unfalles bei der Berufsgenossenschaft auswirken.

Weitere Infos zum Thema Homeoffice findet Ihr unter : A:\5 Infos für alle Mitarbeitenden\Arbeitsschutz\1 Infos für alle Mitarbeitenden\Unterweisungen_Allg\Arbeiten im HomeOffice

Solltet Ihr Fragen zu diesem Thema oder allgemein zum Thema Arbeitssicherheit haben steht euch Thomas Müller unter der 09545- 443843-063 gerne zur Verfügung.

[Bildnachweis: WindAwake by Shutterstock.com]
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