Langer Atem: Windprojektgenehmigungen im Jahr 2021

Wir möchten euch heute mit den drei nachfolgenden Projekten einen Einblick in die langen und vor allem schwierigen Genehmigungsverfahren im Windbereich machen.

Niese-Köterberg

Das Projekt Niese-Köterberg ist ein Musterbeispiel für die langen Projektzeiten innerhalb der Planung von Windenergieanlagen. Gestartet wurde bereits im Jahre 2012 mit der Erstellung der ersten Karten und der groben Planung seitens Naturstrom. Im Jahr 2014 begann schließlich die Flächensicherung, die Präsentation vor Eigentümern und den Gemeindemitgliedern. Angedacht war ein Repowering in der neu geplanten Flächennutzungsplan-Fläche der Stadt Lügde. Das Projekt nahm an Fahrt auf, die Gutachten lagen alle vor und das Ziel war in Sichtweite. In absehbarer Zeit sollten vier moderne Nordexanlagen vom Typ N117 grünen Strom im Köterbergland produzieren.

Die Stadt Lügde konnte ihre Flächennutzungsplanung jedoch nicht abschließen, sodass die Planung im Konflikt mit dem alten Flächennutzungsplan stand. Schweren Herzens musste der Antrag 2016 zurückgezogen werden, um einen Ablehnungsbescheid zu vermeiden. Zwischenzeitlich wurde deutlich, dass die Flächennutzungsplanung der Stadt Lügde nicht zum Abschluss kommen wird und der bestehende Flächennutzungsplan wurde in einem Gerichtsverfahren für unwirksam erklärt. Natürlich waren wir bis dahin nicht untätig, sodass die momentane Planung drei Nordexanlagen vom Typ N149 mit 4,5MW in dem Gebiet vorsieht. Wir befinden uns momentan am Ende des Verfahrens. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte der Erörterungstermin nicht in der gewohnten Art und Weise stattfinden und es wurde erstmalig eine Online-Konsultation durchgeführt. Zudem mussten umfangreiche Horstbesatzkontrollen durchgeführt werden, da die Untere Naturschutzbehörde Höxter in diesem Bereich einen Rotmilanhorst gemeldet hat. Die beiden vorher genannten Punkte haben das Verfahren seit Ende 2020 weiter verzögert.

Bis jetzt konnte kein Besatz festgestellt werden und die Online-Konsultation ist im Juni beendet. Der Kreis Lippe entscheidet im Juli über den Zurückstellungsantrag der Stadt Lügde und muss im Anschluss das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen, bis letztendlich die Genehmigung für das Projekt erteilt werden kann. An diesem Beispiel wird deutlich, wie schwierig und langwierig sich der Genehmigungsprozess für Windenergieanlagen in Deutschland gestaltet. Wir bleiben optimistisch und hoffen, dass im nächsten Jahr drei moderne Anlagen ihren Beitrag zur Energiewende in Deutschland beisteuern können.

Bühnerbach

Die Planungen für das Projekt Windpark Ueffeln, wie es zunächst hieß, begannen im Jahr 2011, als das regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Osnabrück im Hinblick darauf, wo neue Windkraftanlagen entstehen sollten, überarbeitet wurde. Wir stellten damals Kontakt mit den Flächeneigentümern in dem von uns als geeignet angesehenem Gebiet zwischen den Dörfern Ueffeln und Neuenkirchen her. Im Jahr 2013 war es dann soweit: Das neue RROP trat in Kraft, von der Fläche, die unser Projekt „Windpark Ueffeln“ ausmachte, wurde der Teilbereich auf dem Gebiet der Gemeinde Neuenkirchen tatsächlich ausgewiesen. Durch unsere schon im Vorhinein geknüpften Kontakte konnten wir sehr zügig mit den Flächeneigentümern, der Gemeinde, dem Landkreis und der örtlichen Volksbank eine Gesellschaft für die Realisierung von fünf Windkraftanlagen gründen. Damals dachten wir an Repower-Anlagen, die Firma hieß in letzter Zeit Senvion und ist seit 2019 insolvent, dazu später mehr. Mit dem Flächenzuschnitt auf das Gemeindegebiet Neuenkirchens ging auch die Umbenennung des Projekts auf „Neuenkirchen-Bühnerbach“ einher, bei uns Projektentwicklern oft auf „Bühnerbach“ verkürzt.

Im Jahr 2014 setzte die Samtgemeinde Neuenkirchen die Vorgabe aus dem RROP in einen Flächennutzungsplan um, sodass die Voraussetzung geschaffen war, einen Bauantrag einzureichen. Inzwischen hatten wir uns in der Gesellschaft darauf geeinigt, fünf Anlagen des Herstellers General Electric, kurz GE, bauen zu wollen. Für dessen Anlagentyp 120/2,5 reichten wir einen Bauantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz, kurz BImSchG, ein, und bekamen im Juli 2015 eine Genehmigung für den Bau. Doch die Freude währte nur kurz: Fast unmittelbar danach wurde unsere Genehmigung vom Umweltforum Osnabrück, einem Zusammenschluss der Naturschutzverbände in Osnabrück, beklagt, weil das Vogelkundliche Gutachten, dass wir zugekauft hatten, auch in unseren Augen unvollständig war. Um einem zermürbenden Prozess aus dem Wege zu gehen, gaben wir die Genehmigung zurück und beauftragten ein neues Gutachten.

Nach der Fertigstellung hatte sich sowohl das Angebot an Windkraftanlagen als auch das EEG geändert, wir entschieden uns, mit nur noch vier, dafür aber erheblich leistungsfähigeren Anlagen des Herstellers Senvion, Typ 4.2 M148 an ein neues Genehmigungsverfahren zu gehen. Als wir die Genehmigung erhielten, zeichnete sich die schon erwähnte Insolvenz des Herstellers Senvion ab, sodass wir ein weiteres Mal versuchen mussten, eine Genehmigung zu bekommen – diesmal mit vier Nordex N149 Anlagen mit je 4,5 MW Leistung. Aktuell stehen wir vor der mittlerweile dritten Genehmigung, gehen aber auch davon aus, dass diese erneut beklagt werden wird.

Wöbbelin

Auch in Wöbbelin haben wir bereits vor 9 Jahren erste Schritte vorangetrieben, bereits 2012 wurden erste Gespräche mit der Bürgermeisterin Frau Tonn geführt. 2015 errichtete NATURSTROM, gemeinschaftlich mit der Gemeinde eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Dreenkrögen. Diese war damals der erste Schritt auf dem Weg zum Ökoenergiedorf. Mit dem Windpark möchten wir diesen Weg fortführen und reichten den Bundesimmissionsschutzgesetz-Antrag (Blmsch-Antrag) im April 2017, nach erfolgreicher Aufstellung des Flächennutzungsplans durch die Gemeinde, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg ein. Im November 2017 erhielten wir  die positive Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg; somit war klar, dass der Windpark Wöbbelin genehmigungs­fähig ist.

Im April 2018 erhielten wir die ersten Nachforderungen zu dem BImsch Antrag, wie „standortbezogenen Risikobeurteilung und Feststellung der Umweltverträglichkeitspflicht“. Diese Gutachten wurden innerhalb von einem halben Jahr zusammengestellt und der Genehmigungs­behörde nachgereicht. Darauffolgend wurde von der Genehmigungsbehörde ein externer Gutachter beauftragt, der das UVP-Verfahren unterstützen sollte. Im März 2019 lag uns der abschließende Prüfbericht vom TÜV Nord vor. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein öffentliches Verfahren und muss somit noch in einem Erörterungstermin vorgestellt werden, in dem sich jede:r Bürger:in, aber auch Träger öffentlicher Belange zu dem Verfahren äußern können. Dieser Termin fand im Januar 2020 statt und die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde danach positiv beschlossen.

Parallel lief die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im eigentlichen Genehmigungsverfahren bereits weiter. Im Mai 2020 gab das Forstamt zur geplanten WEA 4 eine negative Stellungnahme ab: Die WEA 4 steht zu nah an der Waldkante. Es werden 30m Abstand von der Rotorblattspitze bis zur Waldkante benötigt, wir halten nur 24 m ein, was aus einem Vermessungsfehler resultiert. Die Folge: die Rücknahme der WEA 4, da diese Verschiebung eine komplett neue Betrachtung und somit weitere Verzögerung im Verfahren zu Folge gehabt hätte. Ausstehend war die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde, die uns Mitte 2020 erreichte. Diese Nachforderungen haben wir alle bis Jahresende, durch Nachuntersuchungen und Neubewertungen der UNB nachgereicht. Seitdem warten wir auf die Abschließende Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde.

Außerdem sind wir auf der Flächensuche für 35 ha Lenkungsflächen für Rotmilan und 12 ha Aufforstungsfläche im Gemeindegebiet Wöbbelin, um der Ausgleichsforderungen der UNB gerecht zu werden. Diese wurden der UNB Anfang April vorgestellt, uns daraufhin eine Teilstellungnahme der UNB übersandt , aber die abschließende Stellungnahme zum Thema Artenschutz steht immer noch aus und kann wegen Personalmangel erst in den nächsten 8 Wochen bearbeitet werden. Nun ist die Genehmigungsbehörde dabei, der UNB eine Frist zur Abgabe der Stellungnahme zu setzen. Sollte sich die UNB nicht innerhalb der Frist beteiligen und die Stellungnahme zur Verfügung stellen, kann die Genehmigungsbehörde das Einvernehmen ersetzten und den Windpark Wöbbelin eine Genehmigung erteilen.

Wir bleiben dran!

Ansprechpartner ist Max Wackwitz.

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